Offizielle Ginsorten

In der Spirituosenverordnung der EU ist bereits seit 2008 klar definiert, welche Ginsorte in Europa offiziell gibt und was diese ausmacht. Nach dieser Verordnung ist Gin eine „Spirituose mit Wacholdergeschmack, die durch Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs gewonnen wird“.
Festgelegt ist dabei lediglich Aspekte des Herstellungsprozesses, jedoch keinerlei Kategorisierung des Geschmacks.

Gin

Gin ist eine Spirituose, die durch das Einlegen von Wacholderbeeren und anderen Botanicals in pflanzlichem Alkohol erzeugt wird. Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden, um eine Spirituose als Gin zu bezeichnen:

  • in Mindestalkoholgehalt von 37,5% Vol
  • pflanzlicher Alkohol als Basis
  • Bei der Herstellung von Gin dürfen nur Aromastoffe oder Aromaextrakte oder beides verwendet werden, wobei der Geschmack nach Wacholder vorherrschend bleiben muss.
  • darf im Namen den Begriff “dry” ergänzt werden, wenn er nicht mit mehr als 0,1 g Süßungsmittel je Liter versetzt ist

Destillierter Gin

Destillierter Gin wird, wie der Name bereits verrät gebrannt/destiliiert. Dabei dürfen nur natürliche oder naturähnliche Gewürze und Aromastoffe verwendet werden. Außerdem darf das so gewonnenen Destillat mit anderen, gleicher Zusammensetzung und Reinheit, sowie gleichem Alkoholgehalt Kombiniert werden.<br>Somit muss ein Destillierter Gin folgende Anforderungen erfüllen:

  • Destillierter Gin
  • darf den Begriif “dry” im Namen führen wenn er nicht mit mehr als 0,1 g Süßungsmittel versetzt ist
  • in Mindestalkoholgehalt von 37,5% Vol
  • pflanzlicher Alkohol als Basis
  • die verschiedenen Botanicals dürfen zu jedem Zeitpunkt der Herstellung zugegeben werden (also auch nach der Destillation)

London Gin

London Dry Gin (auch “London Gin” genannt) ist die am stärkesten reklementierte Ginsorte. Um diese Bezeichnung führen zu dürfen, muss der Gin zwar nicht aus London kommen, jedoch folgende Anforderungen erfüllen:

  • Destillierter Gin
  • in Mindestalkoholgehalt von 37,5% Vol
  • er ist nicht gefärbt
  • er darf nicht mit mehr als 0,1 g Süßungsmittel versetzt sein
  • in Mindestalkoholgehalt von 37,5% Vol
  • pflanzlicher Alkohol als Basis
  • Aromatisierung mit natürlichen Zutaten. Dabei werden alle Zutaten gleichzeitig hinzugegeben.
  • zusätzliche Aromen oder Zucker dürfen im Nachgang nicht hinzugefügt werden

Weitere Ginsorten

Neben den offiziellen Bezeichnungen haben sich weitere Bezeichnungen durchgesetzt. Diese geben im Gegensatz zu den offiziellen Bezeichnungen oft einen klaren Hinweis auf die geschmackliche Orientierung des Destillats.

New Western Dry Gin
Navy Strength Gin
Old Tom Gin
Pink Gin